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KG, 21.03.2019 - 6 Ws 24/19 - 121 Zs 13/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 172 Abs 1 S 1 StPO, § 172 Abs 3 S 1 StPO
Anforderungen an den Inhalt der Antragsschrift im Klageerzwingungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 21.03.2019 - 6 Ws 24/19 - 121 Zs 13/19
- BVerfG, 08.12.2020 - 2 BvR 932/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1 …
Auszug aus KG, 21.03.2019 - 6 Ws 24/19
Dem schließt sich der Senat mit dem Bemerken an, dass hier auch keine Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die möglicherweise Anlass für reduzierte Anforderungen an das Vorbringen bieten könnten (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 176). - OLG Koblenz, 04.11.2016 - 2 Ws 396/16
Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren: Zulässigkeit eines …
Auszug aus KG, 21.03.2019 - 6 Ws 24/19
Soweit die Antragstellerin der Sache nach rügt, dass die Staatsanwaltschaft Berlin es unterlassen habe, die Ermittlungen fortzuführen, obwohl weitere Beweismittel, die noch nicht ausgeschöpft worden seien, zur Verfügung ständen, da insbesondere sie - die Antragstellerin - und ihr Ehemann hätten als Zeugen vernommen werden müssen, ist anzumerken, dass das Klagerzwingungsverfahren grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, die Erhebung der öffentlichen Klage anzuordnen, nicht jedoch darauf, die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme weiterer Ermittlungen zu veranlassen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 6 Ws 21/19 - OLG Koblenz, Beschluss vom 4. November 2016 - 2 Ws 396/16 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 175 Rn. 2 jeweils m. w. N.). - KG, 10.11.2015 - 3 Ws 509/15
Klageerzwingungsverfahren: Verpflichtung zur Darlegung der Einhaltung der …
Auszug aus KG, 21.03.2019 - 6 Ws 24/19
Den sich daraus ergebenden Anforderungen wird der vorliegende Antrag bereits im Hinblick auf eine Darlegung der Wahrung der Frist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht gerecht (vgl. KG NStZ-RR 2016, 176).